Die Stadt Trossingen betreibt die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung.
Die Abwasserbeseitigung umfasst neben der Reinigung des in die Kanalisation eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers unter anderem auch die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der Kläranlage sowie der Regenwasserentlastungsanlagen.
Um diese Kosten zu decken, wurde bis zum 31.12.2011 eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.
Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Gebühr für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser getrennt und entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben, indem auch das auf dem Grundstück anfallende und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Niederschlagswasser bei der Gebührenbemessung berücksichtigt wird.
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser (€/m³).
Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (€/m²).
Die gesplittete Abwassergebühr ist ab dem 1. Oktober 2013 wie folgt festgesetzt:
Netto | Brutto | |
Schmutzwasser | 2,56 €/m³ | 2,56 €/m³ |
Niederschlagswasser | 0,44 €/m² | 0,44 €/m² |
Die Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei.
Planauskunft, Gesplittete Abwassergebühr
Viktor Häuser
Telefon 07425 9402-42
Fax 07425 9402-49
viktor.haeuser@swtro.de
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