Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Smart Meter,
insbesondere über moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys).
Messstellenbetreiber sind Akteure des deutschen Energiemarktes – genau wie Lieferanten und Netzbetreiber. Sie sind ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) zuständig.
Der Messstellenbetreiber kann frei gewählt werden, sofern er einen einwandfreien Messstellenbetrieb gem. Messstellenbetriebsgesetz gewährleisten kann.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der den Stromverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung erfasst und anzeigt. Anders als bei bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte an.
Die moderne Messeinrichtung kann durch Ergänzung mit einer Kommunikationseinheit zu einem sogenannten intelligenten Messsystem erweitert werden.
Der Gesetzgeber möchte unter anderem mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist dabei die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren und schnelleren Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch. Sie sollen dahingehend angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen. Grundlage für den Einbau der elektronischen Zähler ist das Messstellenbetriebsgesetz, das bereits 2016 in Kraft getreten ist.
Dies soll nach Willen der EU nach und nach in ganz Europa umgesetzt werden.
Aufgrund von zuvor nicht eindeutig definierten Vorgaben bezüglich Funktionalität und Datenschutz für die intelligenten Zähler, begann erst Anfang 2020 mit der sogenannten Marktverfügbarkeitserklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der tatsächliche Ausbau (englisch: „Rollout“) der intelligenten Messtechnik.
Im Rahmen des „normalen“ Zählerwechsels, der lt. Eichgesetz regelmäßig vorgeschrieben ist, wird bei Ihnen ein neuer Stromzähler verbaut.
Dies bedeutet für Sie, dass statt des bisherigen Ferraris-Zählers nun ein elektronischer Stromzähler verbaut werden wird, der Ihren Stromverbrauch digital erfasst und auf einem Display anzeigt.
Derzeit verbaut die Energieversorgung Trossingen GmbH ausschließlich moderne Messeinrichtungen.
Der Einbau des elektronischen Zählers ist für den Kunden kostenfrei. Gemäß Messstellenbetriebsgesetz fällt jedoch eine jährliche Gebühr an, welche die Kosten für Ablesung, Betrieb, Wartung und Tausch des Zählers beinhaltet.
Es wird gemäß Messstellenbetriebsgesetz der maximale Betrag von 20,00 € brutto in Rechnung gebracht. Die Berechnung erfolgt wie gewohnt über Ihren Lieferanten, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Entnahmestellen sind schrittweise umzurüsten. Dies kann entweder durch einen grundzuständigen oder wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfolgen.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der den Stromverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfasst und anzeigt. Während herkömmliche Messeinrichtungen ausschließlich den aktuellen Zählerstand anzeigen, geben moderne Messeinrichtungen zusätzlich auch tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauchswerte an.
Durch Ergänzung mit einer Kommunikationseinheit kann eine moderne Messeinrichtung zu einem sogenannten intelligenten Messsystem erweitert werden.
Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch auf geeigneten Plattformen (Portale etc.) einsehen, kontrollieren, und dadurch ihren Umgang mit Energie effizienter gestalten. Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben.
Moderne Messeinrichtungen werden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr eingebaut und ersetzen die bisherigen Zähler.
Der Zählertausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein.
Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in Ihren vorhandenen Zählerschrank oder auf Ihren vorhandenen Zählerplatz passen.
Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz ist ein jährliches Entgelt anzusetzen.
Auch die neuen Geräte sind geeicht. Zudem gelten besondere Bestimmungen für Datensicherheit und Datenschutz. Die Technik lässt nur eingeschränkte Funktionen zu.
Um die Bestimmungen sicherzustellen, ist ein Prüflabor eingerichtet.
Die Datensicherheit ist somit gegeben.
Sie möchten uns Ihre Zählerstände ohne Ablesekarte melden? Nichts leichter als das! Hier gelangen Sie zur Eingabe für eine Zwischenstandsmeldung oder zur Übermittlung Ihrer Zählerdaten für die Jahresabrechnung.
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