Stromnetz
Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers (STROM):
Gemäß §118 Abs. 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, welches die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat. Der Grundversorger für das Netzgebiet der Energieversorgung Trossingen GmbH (Abteilung Netze) ist die Energieversorgung Trossingen GmbH (Abteilung Vertrieb).
Nach §36 Abs. 2 ENWG sind die Energieversorgung Trossingen GmbH (Stichtag 01.07.2009) in dern nächsten drei Jahren Strom-Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Für die Lieferung von Strom gelten ab dem 4. Dezember 2006 die sogenannten Grundversorgungsverordnungen, kurz StromGVV. Diese Verordnungen werden vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen. Diese Verordnungen sind Grundlagen für Haushaltskunden in der Grundversorgung die mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden.
EEG-Veröffentlichungen
Rechts finden Sie den Bericht der Verteilnetzbetreiber nach § 15 Abs 2. EEG.
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