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FernwärmenetzAllgemeine VersorgungsbedingungenFür die Lieferung von Fernwärme gelten die sogenannten Allgemeinen Versorgungsbedingungen, kurz AVB. Diese Verordnungen werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erlassen. Die derzeitigen AVB's gelten seit 1979. Eine Novellierung ist beim BMWi zur Zeit in Arbeit. Jeder Tarifkunde (Haushalte, Gewerbe) erhält seine Energielieferungen auf dieser Grundlage. |
Informationen
AVB_FernwärmeV |