BDie Stadtwerke Trossingen GmbH
Die Stadtwerke Trossingen GmbH

Fernwärmenetz

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Für die Lieferung von Fernwärme gelten die sogenannten Allgemeinen Versorgungsbedingungen, kurz AVB. Diese Verordnungen werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erlassen. Die derzeitigen AVB's gelten seit 1979. Eine Novellierung ist beim BMWi zur Zeit in Arbeit. Jeder Tarifkunde (Haushalte, Gewerbe) erhält seine Energielieferungen auf dieser Grundlage.

Möchten Sie wissen wo in Trossingen überall Fernwärme zur Verfügung steht? Oder interessieren Sie sich für einen Fernwärmeanschluss? Dann informieren wir Sie gerne. Setzen Sie sich bitte mit unserem Berater (Kontakt rechts) in Verbindung.

Informationen
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